BSR – Bio-/Hausmülltonnen

Zukünftig werden alle Pächter/innen verpflichtet, mindestens eine Hausmülltonne der BSR zu mieten. Hierbei kann der Pächter/in über die Größe der Tonne selbst entscheiden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln). Danach muss der Abfall dort entsorgt werden wo er entsteht. KrW-/AbfG Bln § 9 – Pflichten der Abfallbesitzer

(1) Die auf den Grundstücken angefallenen Abfälle im Sinne von § 5 Abs. 2 sind in die dafür von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) oder von beauftragten Dritten aufgestellten Abfuhrbehälter einzufüllen; insbesondere sind auch die Mieter der Grundstücke verpflichtet, sich ausschließlich der aufgestellten Abfuhrbehälter zu bedienen.

Zusätzlich kann auch eine Biotonne gemietet werden.