Der Ausweis zum Be- und Entladen kann an den Sprechstunden im Vereinshaus geholt werden.
Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, daß er nur zum Halten für das Be- und Entladen an der Fahrradstraße berechtigt.
Er begründet keinen Anspruch auf einen Parkplatz!
Der Ausweis ist erst einzusetzen, wenn die Fahrradstraße fertig ist.
Die 2. Vorsitzende