Parkplatzordnung des Kleingärtner-Vereins Dauerkolonie „Quartier
Napoleon“ e. V.
1. Kein Anspruch auf Stellplatz
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz, sofern kein Stellplatz verfügbar ist.
2. Nutzung nur mit Berechtigung
Der Parkplatz darf ausschließlich mit einem gültigen Parkausweis sowie einem vom Verein zur Verfügung gestellten Schlüssel gegen Entgelt genutzt werden (Schlüsselgebühr: 20 € pro Schlüssel). Stand 2026
3. Parkberechtigung nach Parzellenabschnitt
Pro Parzelle der Abschnitte 4 und 5 ist ein PKW zum Parken berechtigt, sofern ein Platz verfügbar ist. Parzellen anderer Abschnitte besitzen keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Ausnahmen aus besonderen Gründen (z. B. eingeschränkte Barrierefreiheit) können durch den Vorstand gewährt werden.
4. Zulässige Fahrzeuge und Zeitraum
In der Saison vom 01.04. bis 01.10. dürfen ausschließlich PKW mit einem maximalen Leergewicht von 2.000 kg den Parkplatz nutzen. Anhänger, Wohnwagen und andere Fahrzeuge sind nicht gestattet.
5. Pflegeverpflichtung
Jeder Parkplatznutzer verpflichtet sich, zusätzlich zur Gemeinschaftsarbeit, eine Stunde pro Saison zur Pflege und Sauberhaltung des Parkplatzes zu leisten.
6. Verstöße und Folgen
Verstöße gegen diese Ordnung werden entsprechend angemahnt. Bei wiederholter oder schwerwiegender Zuwiderhandlung kann der Vorstand nach Prüfung den Parkausweis sowie den Schlüssel entziehen.
7. Abstellverbot
Das Zwischenlagern von Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.
Der Vorstand
Kleingärtner-Verein Dauerkolonie „Quartier Napoleon“ e. V.