Eine Parzelle ist kleingärtnerisch zu nutzen, d.h., sie ist angemessen zu bepflanzen. Hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Im Kleingarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz, darüber hinaus herrscht von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe.
Der Kleingärtner hat zur Unterstützung des Vereins jährlich 3 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten.
Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie jegliches offenes Feuer ist untersagt.
Die (auch nur vorübergehende) Haltung von Großvieh und Katzen ist untersagt.
Den regelmäßigen Besuch der
einberufenen Hauptversammlungen sollte jedes Mitglied als seine Pflicht
ansehen, um alle Beschlussfassungen auf eine möglichst breite Grundlage
zu stellen.