Welche Pflichten habe ich als „Kleingartenbesitzer“?

  • Eine Parzelle ist kleingärtnerisch zu nutzen, d.h., sie ist angemessen zu bepflanzen.
    Hierbei ist auf die Kulturen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
  • Im Kleingarten gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz, darüber hinaus herrscht von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe.
  • Der Kleingärtner hat zur Unterstützung des Vereins jährlich 3 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten.
  • Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie jegliches offenes Feuer ist untersagt.
  • Die (auch nur vorübergehende) Haltung von Großvieh und Katzen ist untersagt.
  • Den regelmäßigen Besuch der einberufenen Hauptversammlungen sollte jedes Mitglied als seine Pflicht ansehen, um alle Beschlussfassungen auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen.

Loading